Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein Konzept des deutschen Immobilienrechts, das die Befugnis beschreibt, ein Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu errichten und es zu nutzen. Üblicherweise wird das Erbbaurecht für eine lange Zeitspanne von bis zu 99 Jahren gewährt.

Die rechtlichen Grundlagen für das Erbbaurecht sind im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) festgelegt. Dieses Gesetz legt die Bedingungen für die Einrichtung eines Erbbaurechts, die Laufzeit, die Rechte und Verpflichtungen des Erbbauberechtigten und des Grundstückseigentümers sowie die Übertragbarkeit des Erbbaurechts fest.

Das Erbbaurecht ermöglicht dem Erbbauberechtigten, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst erwerben zu müssen. Dies bietet insbesondere öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäusern, aber auch Privatpersonen wie Hausbesitzern mit begrenzten finanziellen Mitteln die Möglichkeit, ein Bauwerk zu schaffen.

Dennoch sind mit dem Erbbaurecht gewisse Verpflichtungen verbunden. Der Erbbauberechtigte muss beispielsweise eine jährliche Erbbauzinszahlung an den Grundstückseigentümer leisten und bestimmten Bauvorschriften aus dem Erbbaurechtsvertrag folgen. Darüber hinaus ist die Übertragbarkeit des Erbbaurechts begrenzt.

Zusammenfassend stellt das Erbbaurecht ein bedeutendes Instrument für die Nutzung von Grundstücken dar und bietet sowohl dem Erbbauberechtigten als auch dem Grundstückseigentümer eine Reihe von Vorteilen.

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