Bauleitplanung
Die städtebauliche Planungshoheit in den Kommunen spielt eine entscheidende Rolle bei der langfristigen Lenkung der städtischen Entwicklung. Sie beinhaltet die Erstellung von Bauleitplänen, zu denen der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan gehören.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein grober Überblicksplan, der die Verwendung des gesamten Gemeindegebiets regelt. Er legt fest, welche Bereiche für Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Freizeit- und Erholungszwecke oder für öffentliche Nutzung vorgesehen sind. Der FNP bildet die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein detaillierterer Plan, der für spezifische Teile des Gemeindegebiets erstellt wird. Er definiert die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung, die Flächen, die bebaut werden können, die Straßenführung und die Grünflächen. Der B-Plan ist verbindlich für alle Bauvorhaben in dem betreffenden Bereich.
Die Bauleitplanung ist die Aufgabe der Gemeinde- oder Stadtverwaltung und ein offener Prozess, an dem auch die Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können. Dies beinhaltet regelmäßige Bürgerbeteiligungen und öffentliche Auslegungen, um einen Dialog mit der Öffentlichkeit zu ermöglichen.
Das Ziel der Bauleitplanung besteht darin, eine sinnvolle und nachhaltige räumliche Entwicklung zu fördern. Sie ermöglicht eine geordnete Bebauung und findet ein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Interessen wie Umweltschutz, Verkehrsinfrastruktur, Wohnraum und Gewerbe. Die Bauleitplanung gewährleistet somit, dass die städtebauliche Entwicklung langfristig gesteuert und geplant wird und dabei alle Interessen angemessen berücksichtigt werden.
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