Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein Planungsinstrument im Bereich Stadtentwicklung, das die Grundlagen für die zukünftige räumliche Entwicklung einer Gemeinde oder Stadt festlegt. Er fungiert als vorbereitender Bauleitplan und bildet die Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen. Im Gegensatz zum Bebauungsplan, der verbindliche Vorschriften enthält, dient der Flächennutzungsplan jedoch lediglich als Leitfaden für die künftige räumliche Entwicklung.

Der Flächennutzungsplan hat den Zweck, die Landnutzung und die Funktionen des Bodens auf einer größeren räumlichen Ebene zu planen und zu koordinieren. Er zeigt die erwartete Entwicklung von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Freiflächen und informiert somit über die Standorte von Gebäuden, Straßen und anderen Bauwerken. Darüber hinaus können auch Umweltbelange wie Naturschutz, Landschaftspflege oder Hochwasserschutz im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden.

Der Flächennutzungsplan setzt sich aus verschiedenen visuellen Darstellungen und schriftlichen Beschreibungen zusammen, die die städtebaulichen Ziele und Zwecke verdeutlichen. Die visuellen Darstellungen zeigen die unterschiedlichen Arten der Landnutzung, einschließlich:

Siedlungsflächen: Diese zeigen die Lage und Ausdehnung der Wohn- und Gewerbegebiete sowie öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden.

Verkehrsflächen: Hier werden Straßen, Wege und Plätze dargestellt, um die Verkehrsplanung und die Minimierung von Verkehrsbelastungen zu unterstützen.

Grünflächen: Diese Darstellung umfasst öffentliche Grünflächen und Parks, um den Bedarf der Bevölkerung an Erholung zu berücksichtigen.

Landwirtschaftliche Flächen: Diese zeigen die Gebiete, die landwirtschaftlich genutzt werden, um eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Bodenressourcen sicherzustellen.

Zusätzlich zu den visuellen Darstellungen enthält der Flächennutzungsplan auch schriftliche Festlegungen, die die visuellen Darstellungen konkretisieren. Hier können beispielsweise Ziele und Maßnahmen zur Sicherung der Wohn- und Versorgungsfunktionen sowie zur Förderung der Umweltqualität formuliert werden.

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